Investitionsdurchführung

Investitionsdurchführung - der Investitionsvorbereitung folgende Phase des Investitionsprozesses, die auf der Grundlage der staatlichen Plan- vorgaben die Erarbeitung des Investitionsprojekts, die Realisierung der Investitionslieferungen und -leistungen durch die Investitionsauftragnehmer, die Leitungs- und Koordinierungstätigkeit auf der Investitionsbaustelle bis zur Fertigstellung der Investition und deren Abnahme durch den Investitionsauftraggeber sowie in bestimmten Fällen den Probebetrieb umfasst. Das schnelle Wirksamwerden des geplanten Nutzeffekts einer Investition wird entscheidend von der leitungsmäßigen und organisatorischen Beherrschung des arbeitsteiligen Prozesses der Investitionsdurchführung bestimmt. Eine exakte und gründliche Investitionsvorbereitung ist eine wichtige Voraussetzung für die reibungslose Investitionsdurchführung. Der Investitionsauftraggeber (bei Investitionskomplexen und Gemeinschaftsinvestitionen der Hauptauftraggeber) ist für die Investitionsdurchführung verantwortlich. In vielen Fällen, bes. bei größeren Investitionsvorhaben, überträgt er diese Verantwortung einem Generalauftragnehmer. Durch die zwischen dem Investitionsauftraggeber und den Auftragnehmern abgeschlossenen Wirtschaftsverträge werden die beiderseitigen Rechte und Pflichten festgelegt. Sofern ein Generalauftragnehmer eingesetzt wurde, ist es dessen Aufgabe, die vertraglichen Beziehungen zu den an der Investitionsdurchführung beteiligten Betrieben herzustellen, das Ausführungsprojekt (auch bau- und montagetechnologisches Projekt gen.) auszuarbeiten bzw. die Projektteile zu koordinieren, auf dessen Grundlage die einheitliche Leitung, Koordinierung und Kontrolle der Investitionsdurchführung auf der Baustelle mit Hilfe von Zyklogrammen oder Netzplänen auszuüben und den Probebetrieb unter Mitwirkung des Auftraggebers durchzuführen. Zu seiner Unterstützung kann er spezialisierte Hauptauftragnehmer für die Bauleistungen u. a. einsetzen. Das Ziel der Investitionsdurchführung ist es, die Investition in kürzester Frist mit dem geringsten materiellen und finanziellen Aufwand sowie in einwandfreier Qualität und bei stetiger Einbeziehung neuer wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse fertig zu stellen, so dass die fertige Investition einen hohen wissenschaftlich-technischen Stand aufweist. Die Einhaltung dieser Zielstellung wird auch materiell stimuliert, z. B. durch Prämien aus dem auf Großbaustellen zu bildenden Komplexprämienfonds, Prämien für Neuerervorschläge aus Investitionsmitteln, Nutzensbeteiligungen der ausführenden Betriebe, Preiszuschläge, Garantieverpflichtungen und durch die Bezahlung der Auftragnehmer aus Investitionsmitteln erst nach Übergabe des fertigen Vorhabens, Teilvorhabens oder funktions- und nutzungsfähigen Objekts. Bei einer planmäßigen Bau- und Montagezeit von mehr als einem Jahr werden begrenzte und an bestimmte Bedingungen geknüpfte Abschlagszahlungen als Beitrag zur Finanzierung der unfertigen Erzeugnisse (Erzeugnisse, unfertige) geleistet. Bei Vertragsverletzungen können Sanktionen wie z. B. Preisabschläge wirksam werden. Die Investitionsdurchführung endet mit der Abnahme und Übernahme der fertig gestellten Objekte, Teilvorhaben bzw. des Gesamtvorhabens durch den Auftraggeber. Mit der in einem Übergabe-Übernahme-Protokoll fixierten Abnahme erkennt der Auftraggeber an, dass die Investitionsleistung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung ausgeführt wurde und keine Mängel aufweist, die die Funktion- bzw. Leistungs- und Nutzungsfähigkeit beeinträchtigen. Zwischenabnahmen werden durchgeführt, wenn durch die weitere Ausführung Teile des Investitionsvorhabens oder -objekts einer Prüfung bzw. Feststellung entzogen werden. Teilabnahmen werden bei abgrenzbaren und selbständig nutzbaren Teilen eines Vorhabens durchgeführt, sobald diese fertig gestellt sind (sie bewirken im Unterschied zu den Zwischenabnahmen einen Gefahrenübergang auf den Auftraggeber).