Investitionsfinanzierung

Investitionsfinanzierung, - Bereitstellung und Verwendung von Geldfonds für die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen. Aus diesen Geldfonds werden Bauvorhaben, Ausrüstungen, Erstausstattungen usw. finanziert. Grundlage der Investitionsfinanzierung in der volkseigenen Wirtschaft sind langfristige Investitionspläne. Die Geldfonds für die Investitionsfinanzierung werden zum großen Teil aus eigenen Mitteln der Betriebe und Kombinate gebildet. Hierdurch wird sowohl auf hohe Rentabilität der laufenden Produktion als auch effektiven Mitteleinsatz orientiert. Das Investitionsvolumen für den Bereich eines Ministeriums, bzw. Betriebes ist primär unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Erfordernisse, der Erwirtschaftung von eigenen Mitteln sowie der materiellen Deckung und der territorialen Abstimmung zu planen. Als Quellen für die Bildung eigener Fonds für die Ii stehen grundsätzlich Amortisationen und der verbleibende Nettogewinn zur Verfügung. Außerdem können Erlöse aus dem Verkauf von Grundmitteln sowie die in die Kosten verrechneten Restbuchwerte und Versieherungsleistungen eingesetzt werden. Sofern die eigenen Mittel der volkseigenen Betriebe und Kombinate nicht zu einer planmäßigen Investitionsfinanzierung ausreichen, können bei der Bank! Grundmitteikredite beantragt werden, wenn der zu erreichende Nutzen nachgewiesen und die Tilgung garantiert wird. Die wirtschaftsleitenden Organe sind berechtigt, Normative für die Inanspruchnahme von Grundmittelkrediten vorzugeben. Investitionen mit bes. volkswirtschaftlicher Bedeutung, für die die Betriebe, Kombinate die finanziellen Mittel nicht selbst oder nur teilweise erwirtschaften können, werden aus dem Staatshaushalt finanziert. Innerhalb der Rechtsvorschriften können Investitionen auch aus Mitteln des Reservefonds, des Leistungsfonds und des Kultur- und Sozialfonds finanziert werden. Alle Investitionen, die Leistungen der Generalauftragnehmer, Hauptauftragnehmer bzw. der Ausführungs- und Lieferbetriebe darstellen, sind nach der Fertigstellung nutzungsfähiger Bauabschnitte (Teilobjekte) zu bezahlen. Bei bes. langfristigen Investitionen können Abschlagszahlungen festgelegt werden. Bei staatlichen Einrichtungen und beim volkseigenen Wohnungsbau stehen für die Investitionsfinanzierung folgende Quellen zur Verfügung: Eigenmittel, Obligationen (Spargelder der Bevölkerung usw.). Alle für die Finanzierung von Investitionen vorgesehenen Mittel sind im Investitionsfonds zusammenzufassen.