Investitionsfonds

Investitionsfonds - Geldfonds der Betriebe, zur Finanzierung von Maßnahmen des Investitionsplanes innerhalb der Plankennziffer Investitionen (materielles Volumen). Der Investitionsfonds deckt den planmäßigen Finanzbedarf zur Bezahlung abrechnungsfähiger Investitionsaufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten , Investitionen für fällige Abschlagszahlungen entsprechend den Rechtsvorschriften, für geplante finanzielle Beteiligungen an Investitionen anderer volkseigener Betriebe und Kombinate bzw. örtlicher Räte und für die Ablösung von Vorfinanzierungskrediten für Abschlagszahlungen. Zur Deckung des planmäßigen Finanzbedarfes sind dem Investitionsfonds u. a. zuzuführen: nicht verbrauchte Mittel des Investitionsfonds aus dem vergangenen Planjahr (begrenzt durch das übergeordnete Organ), Amortisationen, Erlöse aus dem Verkauf von Grundmitteln und in die Selbstkosten verrechnete Restbuchwerte aus der Aussonderung von Grundmitteln, Mittel aus dem Gewinn- fonds und dem Konto Umverteilung von Amortisationen des Kombinats, verzinsliche Grundmittelkredite auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffer Veränderung des Kreditvolumen für verzinsliche Grundmittelkredite, Mittel aus Versicherungsleistungen für Grundmittel, Mittel des Leistungsfonds, des Kontos junger Sozialisten, des Kultur- und Sozialfonds, Mittel aus unverzinslichen Krediten, die aus dem Staatshaushalt getilgt werden. Der nach Einsatz dieser Mittel noch nicht gedeckte Finanzbedarf für geplante Investitionen ist als Zuführung aus dem Nettogewinn zu planen.