Investitionsgüter

Investitionsgüter - Ausrüstungen aller Art, die Bestandteil von Investitionen werden. Die Veränderung der Struktur der Investitionsaufwendungen (Bau, Ausrüstung, sonstige Aufwendungen) zugunsten der Ausrüstungen ist wegen deren unmittelbar arbeitsproduktivitäts steigernder Wirkung wesentlich für die weitere Erhöhung des Nutzeffekts der Investitionen. Diejenigen Industriezweige und -gruppen, die Ausrüstungen für Investitionen herstellen (z. B. Schwermaschinenbau, Allgemeiner Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Elektrotechnische Industrie, Elektronik, Feinmechanische und optische Industrie), werden als Investitionsgüterindustrie bezeichnet. Diese ist für die volkswirtschaftliche Strukturpolitik und das volkswirtschaftliche Wachstum von bes. Bedeutung.