Investitionskomplex

Investitionskomplex - Zusammenfassung von Investitionsvorhaben verschiedener Zweige und Bereiche, meist einschließlich der Folgeinvestitionen, an einem gemeinsamen Standort. Vorteile gegenüber Einzelstandorten sind die rationelle Standorterschließung (auch Verringerung des Flächenbedarfs) sowie die Errichtung von Anlagen und Einrichtungen, die von mehreren Betrieben bzw. Institutionen gemeinsam und damit optimal genutzt werden können (z. B. Hilfs- und Nebenanlagen wie Energieerzeugungs- und Reparaturkapazitäten, Werkküchen, Ambulatorien, kulturelle und soziale Einrichtungen). Dadurch werden die Investitionskosten (bes. hinsichtlich des gebietswirtschaftlichen Aufwands) und nach der Inbetriebnahme der Kapazitäten die Selbstkosten der laufenden Produktion gesenkt. Der Nutzeffekt der Investitionen steigt. Die Bildung von Investitionskomplex ist eine wichtige Aufgabe der territorialen Investitionskoordinierung und wird durch die Unterbreitung geeigneter Standortangebote unterstützt. Die gemeinsamen Investitionen können in der Rechtsform einer Investitionsgemeinschaft (Gemeinschaftsinvestition) und unter Leitung eines Hauptauftraggebers realisiert werden.