Investitionskontrolle

Investitionskontrolle - umfassende Prüfung des planmäßigen Ablaufs der Investitionsvorbereitung, Investitionsdurchführung und Investitionsfinanzierung. Die Investitionskontrolle bezieht sich speziell auf die Einhaltung der in den Investitionsentscheidungen und im Plan festgelegten und vertraglich vereinbarten Fertigstellungs- und Übergabetermine für mängelfreie nutzungsfähige Leistungen - Vorbereitungsunterlagen, Ausführungsprojekt und abrechnungsfähige Einheiten (Einheiten, abrechnungsfähige) - durch die Auftragnehmerbetriebe sowie die Prüfung des tatsächlich erreichten ökonomischen Nutzeffekts (der technisch-ökonomischen Parameter) der Investition nach der Inbetriebnahme der Kapazitäten durch den Nutzer (Investitionsauftraggeber). Die Investitionskontrolle ist vor allem eine ökonomische Kontrolle, erstreckt sich jedoch auch auf die technologische, bautechnische und organisatorische Seite der Aufgaben. Der Investitionsauftraggeber muss ständig über den Stand der Realisierung der Investitionen informiert sein und auf die Planmäßigkeit des Realisierungsprozesses Einfluss nehmen. Da die Vorbereitung und Durchführung der Investitionen eine auf der Realisierung von Ware-Geld-Beziehungen beruhende Gemeinschaftsaufgabe von Auftraggebern und Auftragnehmerbetrieben ist, organisieren diese eine ständige Kontrolle im Rahmen der zwischen ihnen abgeschlossenen Wirtschaftsverträge. Das gleiche gilt für die Kontrolle der Vertragserfüllung zwischen den verschiedenen beteiligten Auftragnehmern (Generalauftragnehmer, Hauptauftragnehmer, Nachauftragnehmer einschließlich Projektanten). Gegenstand der Investitionskontrolle sind hierbei insbesondere die Qualität der Investitionslieferungen und -leistungen (auch Qualitätsprüfungen während der Bau- und Montageausführung = Zwischenkontrollen), die Wahrung der Termine für die Erbringung der Investitionslieferungen und -Leistungen (bes. für die planmäßige Inbetriebnahme von Teilvorhaben, damit die unvollendeten Investitionen, d. h. die nicht fertig gestellten und nicht produktionswirksamen Investitionen gering gehalten werden können) und die Einhaltung der im verbindlichen Investitionsangebot enthaltenen sonstigen Parameter und Verpflichtungen. Bei Nichteinhaltung der Verträge werden die vertraglich vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Sanktionen wirksam. Bes. verantwortungsvolle Kontrollaufgaben hat die Staatsbank zu erfüllen, die bei ihrer Kontrolltätigkeit an die bestehenden Kreditbeziehungen zu den Investitionsauftraggebern und -auftragnehmern anknüpfen kann (Grundmittelkredit). Der Erfolg der Investitionskontrolle, hängt davon ab, wie wirksam die Werktätigen in sie einbezogen werden. Durch Massenkontrolle auf dem Gebiet der Investitionen ist es möglich, die Leitungstätigkeit zu verbessern, auftretende Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen und rasch zu beseitigen, das Prinzip der strengsten Sparsamkeit durchzusetzen und insgesamt den Nutzeffekt der Investitionen zu erhöhen. In diesem Zusammenhang spielt die von der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (AB ausgeübte Kontrolle eine große Rolle. An der laufenden Kontrolle sind auch die örtlichen Volksvertretungen, die Staatliche Plankommission und die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Investitionsberichterstattung) im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten beteiligt. Die Projektanten üben auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung mit den Auftragnehmerbetrieben bzw. mit dem Investitionsauftraggeber die Autorenkontrolle aus. Sie sind berechtigt, die Übereinstimmung zwischen der Ausführung der Investition und den im Projekt festgelegten bautechnischen, technologischen, architektonischen und ökonomischen Lösungen sowie die Einhaltung der Qualitätskennziffern zu überwachen. Dadurch können Erfahrungen für künftige Projektierungsarbeiten gewonnen werden. Einer bes. genauen Überprüfung unterliegen die volkswirtschaftlich wichtigen Investitionsvorhaben, die unter der Kontrolle des Ministerrates stehen. Für diese Investitionen werden vom Ministerrat staatliche Auftragsleiter eingesetzt.