abrechnungsfähige Investitionsleistungen

Abrechnungsfähige Investitionsleistungen, - alle abgeschlossenen Investitionen, i. e. S. alle Teilvorhaben oder relativ selbständigen Objekte innerhalb von Investitionsvorhaben, die nach erfolgreich abgeschlossenem Probebetrieb bzw. Fertigstellung abgenommen und an den Investitionsauftraggeber übergeben werden können. Die Abnahme und Übergabe setzt den Nachweis der Nutzungsfähigkeit, vollen Funktionstüchtigkeit sowie der Einhaltung der festgelegten ökonomischen und technischen Kennziffern voraus abrechnungsfähige Investitionsleistungen sind entsprechend den vertraglichen Bedingungen vom Auftraggeber zu bezahlen.