Investitionsplanung

Investitionsplanung - Gesamtheit aller wissenschaftlich begründeten Maßnahmen zur Konzipierung, Vorbereitung, Durchführung, Finanzierung und Kontrolle von Investitionen als Bestandteil der Planung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses; Erarbeitung des Investitionsplanes im Rahmen der volkswirtschaftlichen, zweiglichen, territorialen oder betrieblichen Ausarbeitung des Fünfjahrplanes bzw. der Jahrespläne. Die Investitionsplanung hat zwei Grundaufgaben zu erfüllen: Die Planung der Investitionsziele zur Realisierung der in der Hauptaufgabe zum Ausdruck kommenden Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik und die Planung der zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen materiellen und finanziellen Mittel, Maßnahmen, Fertigstellungstermine, technisch-ökonomischen Parameter usw. für die einzelnen Bereiche, Zweige, Territorien bis hin zu den einzelnen Wirtschaftseinheiten. Durch die Investitionsplanung müssen vor allem die Aufgaben gesichert werden, deren Lösung für die planmäßige proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft unter Berücksichtigung der sozialistischen ökonomischen Integration mit dem Ziel der immer besseren Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse notwendig ist. Die Investitionsplanung bestimmt maßgeblich den Einfluss der Investitionen auf Wachstum und Struktur des Nationaleinkommens und auf Ausmaß und Tempo sowie Effektivität der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung. In diesem Zusammenhang muss die Investitionsplanung insbesondere die Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion und die schnelle Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gewährleisten. Wesentliche Anforderungen an die Investitionsplanung stellt das Gesetz der Ökonomie der Zeit, das die Optimierung von Aufwand und Ergebnis bei der Realisierung der Investitionen verlangt. Zur Erreichung eines hohen ökonomischen Nutzeffekts aller Investitionen und einer hohen Grundfondseffektivität ist es notwendig, dass sich die Investitionsplanung in den kommenden Jahren auf die der Rekonstruktion und Modernisierung der Grundfonds dienenden Investitionen (Intensivinvestition, Erneuerung von Grundmitteln) konzentriert. Dadurch wird ein hohes wissenschaftlich-technisches Niveau der Grundfonds, der Produktionstechnologie und der technisch-ökonomischen Parameter der Erzeugnisse und Leistungen erreicht. Weitere Reserven zur Erhöhung der Effektivität liegen in der Verbesserung der territorialen Investitionskoordinierung und in der Durchführung von Gemeinschaftsinvestitionen. Die Verbindung der Investitionsplanung mit den Erfordernissen der wirtschaftlichen Rechnungsführung gewährleistet, dass der begrenzte volkswirtschaftliche Investitionsfonds mit hohem Nutzeffekt verwendet wird. Die Investitionsauftraggeber werden dadurch gezwungen, die Investitionsmittel konzentriert einzusetzen und eng mit den Investitionsauftragnehmern zusammenzuarbeiten. Die zwischen Investitionsauftraggeber und Investitionsauftragnehmern abzuschließenden Wirtschaftsverträge über die Vorbereitung und Durchführung der Investition orientieren beide Vertragspartner auf die Einhaltung der Zielstellungen der Investitionsplanung, bes. auf die Beachtung der in den Investitionsentscheidungen und im Plan verankerten Bedingungen, Parameter, Termine usw. Eine wesentliche Voraussetzung für die Erhöhung der Effektivität sowohl der vorhandenen als auch der neu zu investierenden Grundfonds ist die Herausarbeitung der optimalen Variante der Grundfondsreproduktion (Grundfondsreproduktion, komplexe). Dies erfordert, die Investitionen im Zusammenhang mit der Nutzung der Grundfonds und ihrer Instandhaltung sowie der Aussonderung physisch und moralisch verschlissener Grundmittel zu planen. Aus diesem Grund wurde die Investitionsplanung, beginnend in On Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen, schrittweise und mit zunehmendem Erfolg auf allen Ebenen der Volkswirtschaft in die komplexe Grundfondsplanung eingeordnet.