Investitionsprämie

Investitionsprämie - Vergütung an Werktätige, die während der Vorbereitung und Durchführung eines Investitionsvorhabens Vorschläge unterbreiten, deren Verwirklichung zu einer Erhöhung des Nutzeffekts der Investition führt. Die dabei eintretende effektive Einsparung von Investitionsfinanzierungsmitteln darf nicht mit Qualitätsminderungen, Verzögerungen der termingerechten Investitionsrealisierung oder negativen Abweichungen von vorgegebenen technisch-ökonomischen Kennziffern verbunden sein. Grundlage für die Berechnung der Höhe der Investitionsprämie ist der zusätzliche Nutzeffekt, insbesondere die Einsparung an Investitionsfinanzierungsmitteln, die durch die Neuerung erzielt wird. Die Investitionsprämie zahlt der Investitionsauftraggeber aus den planmäßigen Investitionsfinanzierungsmitteln.