Investitionsrechnung

Investitionsrechnung - Rechnung in der betrieblichen Rechnungsführung und Statistik zur mengen-, zeit- und wertmäßigen Erfassung und Analyse der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen. Im Mittelpunkt der Rechnung stehen vertragliche Bindungen, Investitionskosten, deren Finanzierung sowie die finanzielle Erfüllung des Planes und der materielle Fertigungsstand. Die Investitionsvorhaben als Gegenstand der Investitionsrechnung sind gegliedert nach Teilvorhaben, Objekten bzw. Investitionsmaßnahmen und Teilobjekten, für die vor allem der Grad der materiellen Fertigstellung und die finanzielle Planerfüllung nachzuweisen sind. Auch die Plansummen und die Vertrags- und Abnahmewerte der Liefer- und Leistungseinheiten werden nach verschiedenen Gesichtspunkten gegliedert und kontrolliert. Die Ergebnisse der Investitionsrechnung werden im Betrieb vor allem für die Kontrolle der Investitionsdurchführung, für die Bewertung der in Betrieb genommenen Investitionsobjekte und für die Bewertung der am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellten Investitionen verwendet. Überbetrieblich gehen die Ergebnisse der Investitionsrechnung vor allem in die Investitionsberichterstattung ein. Dabei werden nicht nur bestimmte Konten summiert, sondern auch Bestellungen und Verträge bzw. ihre Realisierung ausgewertet. Das Arbeitsmittel der Investitionsrechnung ist die sog. Obligokartei. - In der BRD versteht man unter Investitionsrechnung ein Rechenverfahren, nach dem der ökonomische Nutzeffekt einer Investition im Voraus durch Analyse der zu erwartenden Kosten und Erlöse ermittelt werden soll.