Investitionsvorbereitung

Investitionsvorbereitung - Gesamtheit der Maßnahmen, die den Wissensvorlauf sichern, um eine Investition volkswirtschaftlich und territorial optimal einordnen und mit hohem Nutzeffekt entsprechend den Erfordernissen des Gesetzes der Ökonomie der Zeit durchführen und nutzen zu können. Dazu gehören Analysen, Konzeptionen, Berechnungen, Abstimmungen sowie die auf dieser Grundlage zu treffenden Entscheidungen über die Zielstellung, den ökonomischen Nutzeffekt, die materielle Realisierung und die Finanzierung der Investition (Investitionsentscheidung). Die Investitionsvorbereitung ist wesentlicher Bestandteil der Leitung und Planung der komplexen Grundfondsreproduktion (Grundfondsplanung, Grundfondsreproduktion, komplexe). Durch die Investitionsvorbereitung muss Klarheit über die Effektivität, die inhaltliche Lösung des Investitionsproblems, die notwendigen Maßnahmen zur Realisierung, die erforderlichen Investitionsaufwendungen einschließlich der Aufwendungen für notwendige Investitionen in den vor- und nach- gelagerten Produktionsstufen und im Territorium (Folgeinvestition), die Sicherung der Kooperationsbeziehungen für die künftige Produktion sowie die bilanzseitige Einordnung der Investition geschaffen werden. Verantwortlich für die Investitionsvorbereitung sind die Investitionsauftraggeber (für die Vorbereitung von Investitionskomplexen und Gemeinschaftsinvestitionen die Hauptauftraggeber), die diese Aufgabe in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit mit den Generalauftragnehmern und Hauptauftragnehmern (insbesondere mit deren Projektanten), mit den örtlichen Staatsorganen (hinsichtlich der territorialen Einordnung, Standortbestätigung, Standortgenehmigung) und mit den wichtigsten Kooperationspartnern für die künftige Produktion organisieren. Im Interesse einer beschleunigten Durchsetzung des wissenschaftlich- technischen Fortschritts ist eine enge Koordinierung zwischen dem Plan Wissenschaft und Technik und dem Plan der Vorbereitung der Investitionen erforderlich. Die Notwendigkeit und der Zeitpunkt der Aufnahme eines Investitionsvorhabens in den Plan- der Vorbereitung der Investitionen ergeben sich im Prinzip aus gundfondswirtschaftlichen Untersuchungen und darauf aufbauenden langfristigen Grundfondskonzeptionen bzw. Intensivierungskonzeptionen oder Rationalisierungskonzeptionen. Grundlage der Investitionsvorbereitung ist die vom Investitionsauftraggeber auszuarbeitende Aufgabenstellung, die die konkrete Zielstellung für das zu erreichende technisch-ökonomische Niveau der Investition festlegt. Sie beruht auf Vergleichen mit dem fortgeschrittenen internationalen Stand und der Ermittlung der effektivsten Variante für die Lösung der Investitionsaufgabe. Die Bestätigung der Aufgabenstellung ist Voraussetzung für die Aufnahme der Investition in den Plan der Vorbereitung der Investitionen und den Beginn der Investitionsvorbereitung. Die wichtigste Phase bei der Investitionsvorbereitung ist die Erarbeitung der Dokumentation zur Grundsatzentscheidung. Diese Dokumentation muss sämtliche Unterlagen zur grundsätzlichen und detaillierten Lösung aller Seiten der Investitionsaufgabe enthalten. In dieser Phase unterbreiten die General- und Hauptauftragnehmer ihre verbindlichen Angebote (mit dem verbindlichen Preisangebot als Kernstück), mit denen sie ihre Bereitschaft zum Abschluss von Wirtschaftsverträgen über die Durchführung der Investition bis zur Fertigstellung und damit ihre Verpflichtung zur bilanzseitigen Absicherung der Investition erklären. Die Investitionsvorbereitung wird mit der Grundsatzentscheidung abgeschlossen. Diese enthält alle wichtigen technisch-ökonomischen Kennziffern, Nutzeffektsparameter, Termine usw. für, das Investitionsvorhaben, die als verbindliche Daten in die Pläne eingehen. Die Grundsatzentscheidung ist Voraussetzung für die Aufnahme einer Investition im Volkswirtschaftsplan und den danach mit den Auftragnehmern vorzunehmenden Abschluss von Wirtschaftsverträgen über die Durchführung der Investition. Unter bestimmten Voraussetzungen verläuft der Prozess der Investitionsvorbereitung vereinfacht. Während die Investitionsvorbereitung grundsätzlich das gesamte Investitionsvorhaben beinhaltet, kann die Grundsatzentscheidung beim stufenweisen Ausbau eines großen Vorhabens für die einzelnen Teilvorhaben (Ausbaustufe) getroffen werden. Dieses Verfuhren ermöglicht die beschleunigte Fertigstellung und Inbetriebnahme von Teilkapazitäten. Die Investitionsvorbereitung wird in der Regel durch eine Begutachtung der Vorbereitungsunterlagen im Prozess ihrer Ausarbeitung (Parallelbegutachtung) unterstützt (Investitionsgutachten).