Investitionsvorhaben

Investitionsvorhaben - in Verantwortung eines Investitionsauftraggebers durchgeführte nutzungsfähige, funktionell zusammengehörende und eine wirtschaftlich-technische Einheit bildende Investition; Grundeinheit der Investitionsplanung. Zur wirtschaftlich-technischen Einheit gehören die erforderlichen Hilfs- und Nebenanlagen. Wenn in einem Betrieb z. B. ein Lagergebäude neu aufgebaut und ein Sozialgebäude aufgestockt wird, handelt es sich um Einzelvorhaben, die keine technologische und funktionelle Beziehung zueinander haben und sowohl in der Vorbereitung als auch in der Durchführung getrennt behandelt werden. Wird aber in einem Betrieb die Produktionskapazität durch An- und Umbau und durch Aufstellen neuer Maschinen vergrößert und müssen in diesem Zusammenhang die Lager für Rohstoffe und Fertigwaren erweitert werden, so hängen die einzelnen Investitionen voneinander ab, gehören funktionell zusammen und werden als ein Investitionsvorhaben geplant, vorbereitet und durchgeführt. Ein Investitionsvorhaben kann in Teilvorhaben und Investitionsobjekte unterteilt werden, welche in der Regel mit den von Generalauftragnehmer zu übergebenden abrechnungsfähigen Einheiten identisch sind. Teilvorhaben sind kapazitätswirksame Teile eines Investitionsvorhaben (Ausbaustufen), die dem Auftraggeber bereits vor der Fertigstellung das gesamte Investitionsvorhaben nutzungsfähig übergeben werden. Durch die sinnvolle Aufgliederung eines großen Investitionsvorhaben in Teilvorhaben kann die Projektierung (Investitionsprojekt) etappenweise erfolgen, werden Teilkapazitäten frühzeitig produktions- und akkumulationswirksam, setzt der Rückfluss der vorgeschossenen Investitionsmittel in Form zusätzlichen Reineinkommens früher ein und erhöht sich demgemäß der ökonomische Nutzeffekt des Investitionsvorhaben.