Investivlohn

Investivlohn - in einigen kapitalistischen Ländern praktizierte Lohnform, die es dem Lohnarbeiter angeblich ermöglicht, Eigentümer von Produktionsmitteln zu werden. Der Investivlohn ist ein vom Unternehmen einbehaltender Teil des Arbeitslohnes, für den der Lohnarbeiter eine Gutschrift oder Wertpapiere erhält und den das Unternehmen oder eine entsprechende Einrichtung kapitalistisch verwendet. Der Investivlohn kommt einem Zwangssparen gleich, bei dem der Sparer auf. Grund bestimmter Sperrfristen vom Verfügungsrecht über sein Guthaben weitgehend ausgeschlossen bleibt. Durch den Investivlohn sollen von Gewerkschaften erkämpfte Lohnerhöhungen zumindest teilweise unwirksam bleiben, indem nur ein Teil der tariflich vereinbarten Lohnerhöhung in bar ausgezahlt und ein anderer Teil investiv, d. h. im Interesse des Unternehmens angelegt wird. Seit 1951 wurden wiederholt Anstrengungen unternommen, den Investivlohn einzuführen, und zu diesem Zweck verschiedene Varianten des Investivlohns entwickelt. Am bekanntesten sind die Pläne. Der investiv sparende Arbeiter kann durch den erzwungenen Konsumverzicht im Verlauf eines Arbeitslebens - ständige Beschäftigung vorausgesetzt durchaus zu einem Sparguthaben von einigen Tausend EUR kommen, zumal in einigen Plänen noch bes. steuerliche Begünstigungen oder Sparprämien vorgesehen sind, jedoch führt der Investivlohn in den bisherigen Formen nicht zu Eigentum an Produktionsmitteln und sichert keinerlei Verfügung über solches ,Eigentum sowie kein Recht, über die Art und Weise der Verwendung der investiv gesparten Beträge mitzuentscheiden. Er ändert also nichts an der Klassenlage des Lohnarbeiters. Gewerkschaftliche Mitbestimmung wird durch den Investivlohn nicht gefördert. Der Investivlohn birgt Gefahren für den gewerkschaftlichen Kampf, er kann zur Behinderung notwendiger Lohnerhöhungen führen.