Jahresabschluss

Jahresabschluss - 1. Abrechnung (Abschluss) am Ende des Planjahres in Betrieben, (auf der Basis der Rechnungsführung, insbesondere der Finanzrechnung). Der Jahresabschluss gipfelt in der Erarbeitung von Abschlussdokumenten wie Kontrollbericht (mit Bilanz und Ergebnisrechnung usw.) und Geschäftsbericht. Entsprechend den Bedürfnissen der Planung und Leitung der Volkswirtschaft können durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik weitere Abschlussdokumente in den Jahresabschluss einbezogen werden. Für die ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschluss sind die Leiter verantwortlich. Der Jahresabschluss wird in Jahresabschlussprüfungen einer Revision unterzogen. Bei Ordnungsmäßigkeit wird der Jahresabschluss bestätigt. Dies ist Voraussetzung für eine Entlastung der Direktoren durch das über- geordnete Organ. Der Jahresabschluss ist eine Grundlage der Rechenschaftslegungen der Leiter vor den Werktätigen und den Leitern der zuständigen über- geordneten Organe. - 2. Jahresendabrechnung - Abschluss der Buchführung aller Arten von Produktionsgenossenschaften am Ende eines Planjahres. Der Jahresabschluss schließt die Inventur, den Abschluss der Konten, die Aufstellung der Schlussbilanz sowie die Ermittlung der Geldeinkünfte und ihre Verteilung auf die Fonds und die Mitglieder ein. I. e. S. wird unter Jahresabschluss die Berechnung der noch zu verteilenden Natural- und Geldeinkünfte auf die Fonds und die Mitglieder (unter Berücksichtigung der auf Grund von Arbeitsleistungen bzw. eingebrachten Boden- bzw. Inventaranteile bereits geleisteten Natural- und Geldvorschüsse) verstanden. Der Jahresabschluss ist der Ausgangspunkt für den Jahresabschlußbericht sowie für die Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeit im abgelaufenen Jahr und damit Grundlage des Berichts des Vorstandes.