Jahreshaushaltsrechnung, Etatrechnung

Jahreshaushaltsrechnung, Etatrechnung - nach Aufbau und Gliederung mit dem Haushaltsplan übereinstimmende statistische Zusammenfassung der Erfüllung des (Staats-)Haushaltsplanes für das betreffende Haushaltsjahr. Grundlage ist der Jahresabschluss der Haushaltsbuchführung. Die Jahreshaushaltsrechnung bzw. Etatrechnung weist aus, wie die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Staates bzw. der örtlichen Staatsorgane realisiert wurden. Sie ist innerhalb bestimmter Fristen nach Schluss eines Haushaltsjahres aufzustellen. Der Jahreshaushaltsrechnung oder Etatrechnung werden Erläuterungen beigefügt. Sie wird von der Staatlichen Finanzrevision geprüft und nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit bestätigt. Sie bildet in die Grundlage für die Entlastung des jeweiligen Rates (Ministerrat, Rat eines Bezirkes usw.) durch die Volksvertretung (Volkskammer, Bezirkstag usw.)