Junktimgeschäft

Junktimgeschäft - internationales Handelsgeschäft, bei dem die Lieferungen und Bezüge bestimmter Waren voneinander abhängig gemacht (junktimiert) werden; wird angewendet, wenn die Realisierung eines Handelsabkommens, z. B. infolge ungleichmäßiger Ausschöpfung gestört ist. Z.B. wird die Ausfuhr wirtschaftlich und handelspolitisch wichtiger Waren an die Einfuhr gleich wichtiger Waren gebunden.