juristische Betreuung

Juristische Betreuung - rechtliche Beratung, Anleitung, Unterstützung und Vertretung volkseigener Betriebe, Kombinate, Vereinigungen volkseigener Betriebe, Staatsorgane und Genossenschaften in der Regel durch Justitiare, von Genossenschaften auch durch Rechtsanwälte. Vorrangig erstreckt sich die juristische Betreuung auf die Vorbereitung und Durchführung der Planaufgaben mit Hilfe des Rechts, insbesondere auf die Mitwirkung an der Ausarbeitung und Durchsetzung von Leitungsentscheidungen, auf die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Betreuungsbereich, die Herstellung und Sicherung der Kooperationsbeziehungen, die Erläuterung und Propagierung des sozialistischen Rechts, die Vertretung vor dem Staatlichen Vertragsgericht, den Gerichten und vor Schiedsgerichten.