Juristische Berufe

In Deutschland herrscht immer noch die Vorstellung vom Einheitsjuristen. Danach soll der Jurist nach angemessener Einarbeitung grundsätzlich jedes Teilgebiete beherrschen und jeden juristischen Beruf ausüben können. Von daher sollte die juristische Ausbildung die grundlegenden Methoden vermitteln und nicht Spezialwissen. Die juristischen Fakultäten der Universitäten bieten das Umfeld für das juristische Studium. Die Dauer des Studiums an einer Universität beträgt in der Regel acht Semester, wobei keine Obergrenze besteht. Beendet wird es mit dem ersten juristischen Staatsexamen, das von den Landesjustizministerien abgenommen wird. Anschließend muss ein zweijähriges Referendariat absolviert werden. Bei dieser praktischen Ausbildung durchlaufen die Referendare jeweils einige Monate bei Gericht, in der Verwaltung, bei Rechtsanwälten und weiteren Stationen, um hier die Praxis der Rechtsanwendung vermittelt zu bekommen. Hierauf folgt das zweite Staatsexamen, das so genannte Assessorexamen. Damit hat der Absolvent seine juristische Ausbildung abgeschlossen und kann als Volljurist jeden juristischen Beruf ergreifen.

An den Fachhochschulen werden eingeschränkte juristische Studiengänge angeboten, die eine rein praktische Ausbildung vermitteln sollen. Hier werden nur Teilgebiete des Rechts vermittelt. Diese Studiengänge ermöglichen keinen Zugang zu den klassischen juristischen Berufen. Mit diesem Studiengang besteht die Möglichkeit den Beruf des Rechtspflegers auszuüben.

Der Großteil der Juristen arbeitet als Anwälte mit eigener Kanzlei oder als angestellte Anwälte. Zu ihren Aufgaben gehört die juristische Beratung und Vertretung von Mandanten. Um einen Mandanten vor Gericht vertreten zu können, muss ein Anwalt vom Landesgericht zugelassen werden. Beim Bundesgerichtshof hingegen sind nur weinige Anwälte zugelassen.

Ansonsten sind die zugelassenen Anwälte für alle übrigen Gerichte zugelassen.

Daneben gibt es für junge Juristen die Möglichkeit einen Beruf in der gewerblichen Wirtschaft zu ergreifen. Dabei werden sie meistens als Mitarbeiter in den Rechtsabteilungen der großen Firmen tätig. Aus dieser rein juristischen Tätigkeit wechseln einige jedoch in das Management.

Ein Volljurist ist grundsätzlich berechtigt das Amt eines Richters zu bekleiden. Hier werden in der Regel nur Absolventen mit guten Examen bevorzugt.