Kalkulation

Kalkulation - 1. Teil der Kostenrechnung, in dem die Kosten auf eine Leistung oder ein Erzeugnis bezogen werden. Es wird unterschieden zwischen Kalkulationsarten, Kalkulationsformen und Kalkulationsverfahren. Bei den Kalkulationsarten untergliedert man hinsichtlich des Zeitpunktes der Aufstellung Vor- und Nachkalkulation, hinsichtlich der verwendeten Größen Plan- und Istkalkulation. Bei den Kalkulationsformen unterscheidet man nach dem Zweck der Kalkulation vor allem Kosten-, Zeit- und Preiskalkulation. Die Kalkulationsverfahren sind entweder Divisions- oder Zuschlagskalkulation. - 2. Außenw. Teil der Kostenrechnung in Rechnungsführung und Statistik, in dem bes. durch Aufrechnen der im Zusammenhang mit einem Außenhandelsgeschäft entstehenden Kosten und deren Gegenüberstellung zum Erlös das Ergebnis sowie die Rentabilität dieses Geschäftes ermittelt werden (Kostenträgerrechnung). Neben der Kalkulation je Auslandsvertrag kann die Außenhandelskalkulation auch nach Kostenstellen, Brigaden, Inlandspartnern, territorialen und erzeugnismäßigen Gesichtspunkten u. dgl. aufgestellt und betriebswirtschaftlich ausgewertet werden. Je nach Ziel unterscheidet man folgende Kalkulationsarten: a) Valutapreiskalkulation bzw. Devisenpreiskalkulation (Vorkalkulation i. w. S.) zur Ermittlung des marktgerechten Export- bzw. Importpreises und des voraussichtlichen Ergebnisses sowie der Rentabilität mit normativen Kosten (Kostennormativ) für Angebote und Verträge vor deren Abgabe bzw. Abschluss. Sie zeigt, in welchen Grenzen der Auslandspreis variiert werden kann, um aus dem Geschäft optimale Nutzeffekte zu realisieren. Damit bildet sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den Vertragsabschluß, zumal sich die Kosten in der Realisierungsphase im allgemeinen kaum noch beeinflussen lassen; b) Vorkalkulation i. e. S. in Form des Primärbeleges für die Erfassung der Außenhandelsverträge in der EDVA; c) Nachkalkulation zur Ermittlung des tatsächlichen Ergebnisses anhand wirklicher Kosten (oder normativer Kosten bzw. Normativabweichungen) und Preise nach Realisierung der Leistung. Durch Gegenüberstellen der normativen und der tatsächlichen Kosten können die Abweichungsursachen ermittelt, analysiert und für spätere Geschäfte ausgewertet werden. Dabei sind bei Verträgen mit mehreren Teillieferungen Teil- Nachkalkulationen während der Erfüllungszeit bes. wichtig; d) Aufwandspreiskalkulation zur Ermittlung des Außenhandelsabgabepreises bestimmter Importwaren, ausgehend von den tatsächlichen Kosten; e) Plankalkulation (außerhalb der Kostenrechnung) zur Ermittlung der Kosten- und Erlöselemente für eine Erzeugnis- bzw. Leistungsposition je Land im Rahmen der Jahresplanung. Für die Außenhandelskalkulation ist die Zuschlagskalkulation vorgeschrieben. Bei der Kalkulation kommt es auf die exakte Berechnung aller bei einem Geschäft entstehenden Kosten an. Außer den gen. Zirkulationseinzelkosten innerhalb sind die außerhalb entstehenden Kosten (z. B. Seefracht, Umschlagskosten ausländischer Plätze) u. a. Aufwandselemente zu kalkulieren, um den marktgerechten Valutapreis ermitteln zu können. Da sich nicht alle Kostenarten den Kostenträgern (i. allg. Auslandsvertrag) direkt zurechnen lassen, sind die Zirkulationsgemeinkosten des Außenhandelsbetriebes (z. B. Löhne, Werbe-, Nachrichtenbeförderungs-, Reisekosten) mit Hilfe von Zuschlagssätzen und geeigneten Verteilungsbasen den Verträgen indirekt zuzuschlagen. Die Kalkulation ist somit eine Grundlage für die Preisbildung im Außenhandel und vielfach Ausgangspunkt für betriebswirtschaftliche Analysen zur Verbesserung der Außenhandelsrentabilität. - 3. Ermittlung des Verkaufspreises der Handelsware. Elemente der Kalkulation sind im sozialistischen Binnenhandel die Großhandels- und die Einzelhandelsspanne, die dem Industrieabgabepreis zugeschlagen werden. Industrieabgabepreis plus Großhandelsspanne ergibt den Großhandelsabgabepreis; Großhandelsabgabepreis plus Einzelhandelsspanne den Einzelhandelsverkaufspreis. Im Sozialismus werden die Handelsspannen als Preiselemente vom Staat planmäßig festgelegt. Die kapitalistischen Handelsunternehmen schlagen, wenn sie den Verkaufspreis bestimmen, dem Einkaufspreis die Kosten für Beschaffung, Lagerung und Absatz der Ware sowie einen Gewinnanteil zu, wobei große Teile des Profits von vornherein in die Kosten verrechnet werden.