Kalkulationspreis

Kalkulationspreis - Industriepreis, dem der kalkulierte Aufwand für die Herstellung des Erzeugnisses zugrunde liegt und bei dessen Bildung das Preis-Leistung-Verhältnis nach differenzierten Methoden - für vergleichbare neue und weiterentwickelte Erzeugnisse und für nicht vergleichbare neue Erzeugnisse - Berücksichtigung findet. Urspr. waren Kalkulationspreis nur die von den Betrieben unter Anwendung festgelegter Kalkulationselemente selbständig eingestuften Preise. Kalkulationspreis sind seither alle Industriepreise, die nicht zur Kategorie der Parameterpreise gehören. Sie werden auf der Grundlage des kalkulationsfähigen Aufwands (kalkulationsfähige Selbstkosten zuzüglich des kalkulatorischen Gewinnzuschlages gebildet. Bei Kalkulationspreis für vergleichbare neue und weiterentwickelte Erzeugnisse wird neben dem Aufwand ein Nutzensanteil für den Hersteller in den Industriepreis einbezogen (vorausgesetzt, dass die Aufwandsrelation zum Vergleichserzeugnis niedriger liegt als die Gebrauchswertrelation). Der Kalkulationspreis ist also stets niedriger als der Industriepreis, der einem Realpreisindex von 1 (bezogen auf den Preis des Vergleichserzeugnisses) entsprechen würde, und somit sowohl für den Hersteller als auch für den Anwender vorteilhaft. Ist der Aufwand des neuen und weiterentwickelten Erzeugnisses niedriger als der Industriepreis des Vergleichserzeugnisses, so erfolgt die Bildung des Industriepreises auf der Basis des Preises des Vergleichserzeugnisses; die Differenz zwischen beiden verbleibt dem Hersteller. Bei Kalkulationspreis für nicht vergleichbare neue Erzeugnisse (bzw. soweit der Vergleich zu aufwendig wäre) werden im Industriepreis die Einsparungen aus Intensivierungsmal3nahmen berücksichtigt. Das kann durch Kalkulation eines besonderen Elementes in Höhe der jährlichen Selbstkostensenkung oder durch Ansatz der vor einet Normenänderung gültigen Normen geschehen. Die so gebildeten Kalkulationspreise stimulieren den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und ermöglichen eine reale Leistungsbewertung. - Selbständig eingestufte Kalkulationspreise kommen bes. bei bestimmten Leistungen zur Anwendung. Es bedarf dazu einer ausdrücklichen Ermächtigung. Diese Kalkulationspreis können auf einer Vor- oder einer Nachkalkulation beruhen. Sie sind listenmäßig zu erfassen.