Kaltdach

Kaltdach: zweischaliges Dach, dessen Oberschale (Regen- und Strahlungsschutzschirm) von der darunterliegenden Deckenkonstruktion durch eine Luftschicht getrennt ist, die mit der Außenluft in Verbindung steht. Bei Anordnung von Kanälen oder Luftschichten muss deren Höhe g 60 mm dick sein. Ist der Zwischenraum bekriech-, begeh- oder benutzbar, so spricht man von einem Kaltdach mit Luftraum, z. B. das herkömmliche Ziegeldach. Der durch die Decke diffundierende Wasserdampf wird aufgrund der Durchlüftung des Zwischenraums ins Freie geführt. Ausschlaggebend für die Funktionstüchtigkeit ist die Größe der Zu- und Abluftöffnungen. Die Bezeichnung Kaltdach rührt daher, dass die Oberschale an ihrer Unter- und Oberseite annähernd gleicher Temperatur ausgesetzt ist.