Kapazitätserweiterung

Kapazitätserweiterung - Erhöhung des Leistungsvermögens zur Herstellung von Gebrauchswerten durch den Neubau von Betrieben oder durch die Erweiterung bestehender Betriebe. Die Kapazitätserweiterung wird mit Hilfe von Investitionen erreicht und führt zur Erhöhung des Grundmittelbestandes in der Industrie. Sie ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie zur besseren Befriedigung des gesellschaftlichen Bedarfs erforderlich ist und zugleich nachgewiesen wird, dass die vorhandenen Kapazitäten mehrschichtig genutzt werden, alle Rationalisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und die neu zu schaffenden Kapazitäten mindestens zweischichtig ausgelastet werden. Bei bestehenden Betrieben tritt die Kapazitätserweiterung nur ein, wenn eine Erhöhung des Leistungsvermögens im wichtigsten Betriebsabschnitt vorgenommen wird, da dieser für die Kapazität bestimmend ist. Dabei sind die Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung in Abstimmung zwischen dem wichtigsten Betriebsabschnitt und den anderen Teilkapazitäten des Betriebes vorzunehmen, um zu sichern, dass die Kapazitätserweiterung auch voll ausgenutzt werden kann.