Kapitalaufstockung

Kapitalaufstockung - Erhöhung des Grundkapitals einer kapitalistischen Firma, bes. bei Aktiengesellschaften. Sie kann durch Ausgabe neuer Aktien oder sonstiger Geschäftsanteile erfolgen, aber auch durch Umwandlung bilanzierter oder stiller Reserven in Grundkapital. Die letztgen. Art der Kapitalaufstockung wurde in der BRD bes. begünstigt durch das Gesetz über Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln aus dem Jahre 1959. Dieses erlaubte die Umwandlung bisher unversteuerter, in stillen Reserven versteckter Profite . in buchmäßiges Grundkapital, ohne dass die betreffenden Gesellschaften ihre bisher verschleierten Profite zu versteuern brauchten. Zw. dem nominellen Betrag der Kapitalaufstockung und dem für die neuen Aktien gezahlten Betrag besteht in der Regel eine Differenz. Vielfach wird bei Kapitalaufstockung den alten Aktionären ein Bezugsrecht (eine Art Vorkauf s- recht zu Vorzugskursen) eingeräumt. Dieses Bezugsrecht ist an Dritte weiterverkäuflich. Der Preis wird auf der Grundlage des voraussichtlichen Börsenkursstandes nach erfolgter Kapitalaufstockung errechnet; das Bezugsrecht ist also ebenfalls eine Unterart des fiktiven Kapitals (Kapital, fiktives).