Kapitalbeteiligung

Kapitalbeteiligung - Beteiligung am Grundkapital eines kapitalistischen Unternehmens, oft in Prozent der Kapitalsumme ausgedrückt. Nicht in allen Fällen ist eine Kapitalbeteiligung in Höhe von mehr als 50 % erforderlich, um ein Unternehmen zu beherrschen. Bei Aktiengesellschaften genügen heute zumeist schon 25 bis 30 %, oft noch weniger. Es ist zwischen direkter und indirekter Kapitalbeteiligung zu unterscheiden. Bei indirekter Kapitalbeteiligung kann z. B. der Kapitalist A 60 % des Kapitals der Firma B besitzen; diese besitzt etwa ihrerseits wiederum 50% am Kapital des Unternehmens C und 20% am Kapital von D; die Firma C mag weitere 35 % des Kapitals von innehaben. Dann ist A auf dem Umweg über B indirekt beteiligt an C und über weitere Umwege auch an D. Durch systematische Kapitalbeteiligung werden in der Regel Konzerne gebildet. Die Kapitalbeteiligung allein braucht aber nicht in jedem Falle zu einer Konzernbildung zu führen. Je weiter die indirekte Beteiligung reicht, desto geringer ist das Kapital, das A unmittelbar aufzubringen hat.