Kapitalertrag

Kapitalertrag - bürgerliche Bezeichnung entweder für den gesamten Profit oder denjenigen Teil, der den sog. Unternehmerlohn (Unternehmergewinn) des Kapitalisten übersteigt. Wird der Ausdruck Kapitalertrag in letzterem Sinne gebraucht, so handelt es sich meist um Zinsen, auch um Grundstückserträge, Lizenzeinnahmen usw. Der Ausdruck Kapitalertrag erweckt den Schein, als ob das Kapital automatisch Erträge bringt; tatsächlich jedoch kann der sog. Kapitalertrag, einerlei ob mit oder ohne Unternehmerlohn gemeint, letztlich nur dem Mehrwert, d. h. der Ausbeutung der Arbeiter entstammen, obwohl in einzelnen Fällen der Kapitalertrag eines Unternehmens auch aus der Übervorteilung anderer Unternehmen bzw. Angehöriger der Mittelschichten entstammen kann. In steuerlichem Sinne wird in der BRD unter Kapitalertrag der Teil des in der Bilanz ausgewiesenen Profits (ausgeschüttete Dividende, Zinsen auf Wertpapiere, Erhöhung der offenen Reserven usw.) verstanden, der nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Kapitalertragsteuer herangezogen wird.