Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung deckt zwei Risiken ab. Im Todesfall leistet sie an die Hinterbliebenen, im Erlebensfall sorgt die Kapitallebensversicherung für eine komfortable Altersvorsorge.

Wer schon in jungen Jahren eine Kapitallebensversicherung mit langer Laufzeit abschließt, hat bei einer geringen monatlichen Beitragslast einen erheblichen Beitrag für die eigene Altersvorsorge geleistet. Falls unvorhergesehen vor dem Ablauf der Versicherungslaufzeit der Tod des Versicherten eintritt, werden die Hinterbliebenen mit einem finanziellen Betrag versorgt, der sich aus dem Vertrag der Kapitallebensversicherung ergibt. Die Möglichkeit der Kapitalbildung durch eine Lebensversicherung ist auch in späteren Jahren noch interessant.

Für eine Kapitallebensversicherung fallen die Beiträge in der Regel monatlich an. Wer sich für eine jährliche Zahlung entscheidet, kann oft einen Nachlass erhalten. Die eingezahlten Beiträge werden vom Versicherungsunternehmen gewinnbringend angelegt. Daraus resultiert eine Steigerung der eingezahlten Beitragssumme. Da eine Kapitallebensversicherung in der Regel eine lange Laufzeit hat, kann die Entwicklung auf dem Finanzmarkt nicht zuverlässig bis zum Ablauf der Vertragszeit eingeschätzt werden. Deshalb erhält man beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung zwei Werte genannt, die sich auf den Endwert der Versicherung beziehen. Einer der Beträge bezieht sich auf den garantierten Auszahlungsbetrag, der andere ist eine geschätzte Summe, die sich aus den zu erwartenden Überschussbeteiligungen ergibt.

Eine Kapitallebensversicherung kann in der Regel zum Ende der Laufzeit im Erlebensfall entweder in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt werden oder als einmalige Kapitalabfindung. Wenn es vertraglich vorgesehen ist, kann der Versicherte zwischen beiden Varianten frei wählen. Bei der monatlichen Rentenzahlung ist meistens eine Klausel enthalten, welche eine weitere Zahlung an die Hinterbliebenen garantiert, falls der Versicherte während der Auszahlungsphase verstirbt. Wird die Kapitalabfindung gewählt, müssen nach neuester Gesetzgebung die Versicherungsleistungen versteuert werden.