Kapitallebensversicherung

Für manche ist diese Geldanlage besonders sicher, für andere dagegen ist dies eine der schlechtesten Geldanlagen. Die Kapitallebensversicherung ist jedenfalls sehr umstritten. Seit Jahren wird hierüber gestritten zwischen den Versicherungsanbietern und den Verbraucherschützern. Die Verbraucherschützer kritisieren diese Geschäftsbedingungen, die Art und Weise, wie die Kunden behandelt werden, und die Arbeitsmethoden der Versicherer im Umgang mit diesen Geldsummen. Es gibt sogar ein Gerichtsurteil, nach dem die Kapitallebensversicherungen öffentlich als legaler Betrug benannt werden dürfen. Dabei ist diese Lebensversicherung in der Tat ein Klassiker bei der Altersversorgung vieler Menschen. Als zusätzliche Absicherung für die Familie hat man diese Versicherung bereits seit den 50er Jahren verkauft. Und mit diesem Argument wird die Versicherung auch heute noch an den Mann gebracht.

Bei den Rentnern von heute ist die private Altersvorsorge oft eine Kapitallebensversicherung. Die private Altersvorsorge steht heutzutage für gut 5 % der Durchschnittsrente, die dem Bundesbürger zur Verfügung steht. Aus der gesetzlichen Rente kommen gut 88 %, aus der betrieblichen Altersvorsorge kommen über 4 % und aus Erwerbseinkommen kommen über 2 % der Gesamtrente. Im Jahre 2005 betrug bei den Deutschen der Anteil der Lebensversicherungen an der gesamten Vermögensbildung mehr als 21 %.

Warum wird die Kapitallebensversicherung (KLV) in Deutschland so sehr wertgeschätzt? Von der Politik wurde die Lebensversicherung jahrzehntelang gesondert behandelt. So konnte man in seiner Steuererklärung die Versicherungsbeiträge unter den Vorsorgeaufwendungen angeben. Das Argument war also, dass man für die Rente vorsorgte, man schützte die Familie und konnte gleichzeitig noch Steuern sparen. Doch diese Zeiten haben sich geändert. Die Beiträge zur KLV sind seit 2005 nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Wenn Sie wie eine lebenslange Leibrente sind, dann sind lediglich Beiträge für Rürup- oder Riester-Verträge noch steuerlich absetzbar. Das bedeutet, diese Verträge müssen für die steuerliche Absetzbarkeit folgende Bedingungen erfüllen: nicht zu kapitalisieren, nicht übertragbar, nicht zu veräußern, nicht zu vererben, nicht beleihbar, lebenslange Rente, frühestens ab 60 Jahren.

Auch auf einem anderen Weg konnte man in der Vergangenheit Steuern sparen - aber heute ist dies nicht mehr möglich: So waren damals auch die Erträge aus bestimmten Lebensversicherungen steuerfrei. Das heißt, damals bekam man die Auszahlung von der Versicherung ohne Abzüge. Jedoch dieser Vorteil gilt heute nicht mehr für die KLV. Heute haben wir eine bessere Steuergerechtigkeit. Denn auch andere Formen der Geldanlage muss man spätestens bei ihrer Auszahlung versteuern. Allerdings gibt es einen Schutz für die alten Versicherungsverträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Für diese gelten nach wie vor die alten steuerlichen Vorschriften. Ab 2005 gilt, dass die Erträge nach dem Vertragsablauf zur Hälfte versteuert werden müssen, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die Verträge erst nach dem 60. Geburtstag ablaufen. Wenn dagegen bereits vor dem 60. Geburtstag ausgezahlt wird oder wenn die Laufzeit kürzer als 12 Jahre ist, dann muss man die Erträge voll versteuern.

Gibt es trotzdem noch einen Grund für die Lebensversicherung, obwohl die Steuerersparnis also weggefallen ist? Was die Renditen dieser Versicherung betrifft, so sind die eher mittelmäßig. Die Gesamtverzinsung einer KLV ergibt sich aus der garantierten Verzinsung zuzüglich der Überschussanteile. 2001 lag die Gesamtverzinsung der KLV noch durchschnittlich bei 7,1 %, im Jahre 2005 bei 4,34 % und im Jahre 2006 bei geschätzt 4,22 %. Aufgrund des Aufbaus der Lebensversicherungen kann man nur schwer voraussagen, wie hoch die Auszahlungssumme letztendlich sein wird. So hat man bei den KLV das gleiche Problem wie bei einer Geldanlage auf dem Kapitalmarkt. Die Gewinne der Zukunft sind nur schwer vorauszusagen.