Kapitalquote

Kapitalquote - in Prozent ausgedrückter Anteil am Kapital einer Gesellschaft, z. B. am Aktienkapital. Der in der Kapitalquote ausgedrückte Anteil eines Aktienbesitzers am Aktienkapital einer Gesellschaft ist entscheidend für die Stellung des Aktienbesitzers. Handelt es sich nur um den Besitz einer oder weniger Kleinaktien, so kann damit keinerlei Einfluss auf die Aktiengesellschaft ausgeübt werden. Besitzt jedoch ein Aktionär eine hohe Kapitalquote, z. B. von 25 bis 30% oder gar über 50%, so ist er Hauptaktionär und damit Beherrscher der Gesellschaft. Gibt es mehrere Großaktionäre, die gemeinsam die Gesellschaft beherrschen, so bestimmt sich das Verhältnis zwischen ihnen durch die jeweils in ihren Händen befindliche Kapitalquote.