Kapitalverkehrsteuer

Kapitalverkehrsteuer - Form der Besteuerung in Staaten, die insbesondere Kapitalbewegungen im Zusammenhang mit der Gründung bzw. Kapitalerhöhung sog. Kapitalgesellschaften, vor allem Aktiengesellschaften und GmbH (Gesellschaftsteuer), und Umsatzgeschäfte mit Wertpapieren (Börsenumsatzsteuer) erfasst. Auf Grund der in den meisten kapitalistischen Ländern außerordentlich geringen Steuersätze der Kapitalverkehrsteuer hemmt diese nicht den Konzentrationsprozess des Kapitals und spielt auch als Staatseinnahme nur eine untergeordnete Rolle.