Kapitalvernichtung

Kapitalvernichtung - teilweise oder vollständige Unterbrechung des Kreislaufs des Kapitals; teilweise oder vollständige physische oder wertmäßige Vernichtung von Kapital. Die Kapitalvernichtung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Jede Unterbrechung des Kreislaufs, z. B. wegen Misslingen der Verwandlung des Warenkapitals in Geldkapital oder aus anderen Gründen, ist eine Kapitalvernichtung, wenn auch zunächst nur vorübergehend (auch als Brachlegung von Kapital bezeichnet). Jede Unterbrechung des Kreislaufs ist jedoch auch mit einer direkten Kapitalvernichtung verbunden (z. B. durch Entwertung infolge Preisfalls für das Warenkapital, infolge physischer Vernichtung der Elemente des Kapitals oder Minderung ihres Gebrauchswertes und damit Wertes durch ihre Nichtfunktion, infolge Verzehrs von Kapital durch Unterhaltungskosten, Zinsen, Renten u. a. auch bei Nichtfunktion). In den zyklischen Krisen nimmt die Kapitalvernichtung jedes Mal immense Dimensionen an. Der unterschiedliche Grad der Kapitalvernichtung in den verschiedenen Zweigen in der Krise gleicht die entstandenen Disproportionen im Kapitalismus zeitweilig aus und schafft die Voraussetzung für erneute Belebung und Aufschwung der Produktion.