Kapitalvorschuss

Kapitalvorschuss - zum Betrieb eines kapitalistischen Unternehmens notwendige, vom Kapitalisten zunächst vorzuschießende Geldsumme: Der Kapitalvorschuss dient a) zum Ankauf bzw. zur Errichtung der Betriebsgebäude, Anlagen, Maschinen usw., also der Elemente des fixen Kapitals, b) zum Ankauf der notwendigen Arbeitsgegenstände, Rohstoffe, Hilfsstoffe usw. sowie zur Zahlung der Löhne, also zum Ankauf der Elemente des zirkulierenden Kapitals. Der Kapitalvorschuss dient der Aufrechterhaltung des Betriebes, bis der Wert des Kapitalvorschuss durch Verkauf der produzierten Waren in Geldform zum Kapitalisten zurückfließt. Danach wird das Kapital erneut vorgeschossen, bei Akkumulation vermehrt um ein zuschüssiges Kapital aus dem Mehrwert. Die Zeitdauer des Kapitalvorschuss ist von der Umschlagsgeschwindigkeit des Kapitals abhängig. Die Größe des Kapitalvorschuss variiert im umgekehrten Verhältnis zur Umschlagszeit und wird von der Stufenleiter des betriebenen Geschäftes bestimmt. Das Minimum des Kapitalvorschuss wächst ständig. Da in der Praxis fixes und zirkulierendes Kapital verschieden rasch umschlagen, ergibt sich ein verschieden hoher und verschieden langer Kapitalvorschuss.