Kartellgesetzgebung

Kartellgesetzgebung - gleichzeitig mit der Ausbreitung von Kartellen für eine wachsende Zahl von Gütern sowohl im nationalen wie auch im internationalen Rahmen in allen kapitalistischen Staaten oder Integrationsverbänden zunehmende staatliche Bestrebungen, diese durch einschränkende Bestimmungen oder Verbot ihres Missbrauchs unter Kontrolle zu bringen. Die Kartellgesetzgebung hat die Aufgabe, mittels Ihrer Vollzugsorgane (Kartellbehörde) staatliche Maßnahmen gegen die ausbeuterische Preispolitik der Monopole vorzutäuschen, horizontale und vertikale Zusammenschlüsse von Unternehmen zu erschweren, wovon in der Hauptsache kleine und mittlere Unternehmen betroffen sind, nicht dagegen die Kartellbildung zwischen den Monopolen. Die Kartellgesetzgebung einiger Länder, darunter auch der BRD, schließt einige Wirtschaftsbereiche völlig aus, wie z. B. Kreditinstitute, Versicherung, Schifffahrt, Wirtschaftsbereiche, die unter supranationaler Kontrolle stehen. Es gibt Anmeldefristen für einige Kartelltypen wie Konditionen-, Rabatt- und Typenkartelle sowie Exportkartelle, die den Binnenmarkt nicht berühren, ferner Erlaubnispflicht für Struktur-, Krisen-, Rationalisierungs- und Importkartelle. In den letzten Jahren tritt der formale Charakter der Kartellgesetze noch stärker hervor, indem sich die staatliche Kontrolle in der Hauptsache gegen das weitere Voranschreiten der Fusionen, d. h. die Konzentrationsprozesse zwischen den Konzernen wendet, wobei sich das behördliche Einschreiten auf angebliche Extremfälle beschränken soll, in der Regel jedoch überhaupt nicht stattfindet. Tatsächlich unterstützt also die Kartellgesetzgebung die monopolistische Profit- und Machtkonzentration und trägt gleichzeitig zu ihrer Verschleierung vor der Arbeiterklasse bei, die an der Aufdeckung dieser Monopolbeziehungen interessiert bleibt.