Katastrophenrückstellung

Katastrophenrückstellung - Form der versicherungstechnischen Rückstellungen (2.) zum Ausgleich außergewöhnlich hoher und selten auftretender Schwankungen im Schadenverlauf. Die Katastrophenrückstellung kann als Bestandteil einer Rücklage zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs oder aber explizit gebildet werden. Ihre Bildung ist nur für die Versicherungsformen notwendig, in denen Katastrophenschäden auftreten können oder die Risikolage durch eine räumliche Anhäufung von Risiken (Kumulierungsgefahr) besonders ungünstig ist. Es wird die Form der Bildung einer Katastrophenrückstellung auch durch steuerliche Gesichtspunkte bestimmt.