Kauf auf Probe
Kauf auf Probe - Kaufvertrag, der unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung der Kaufsache durch den Käufer geschlossen wird. Unterlässt der Käufer die Billigung innerhalb der vereinbarten oder der vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist, gilt sie als verweigert, und der Käufer hat die Kaufsache zurückzuliefern