Kauf nach Erprobung
Kauf nach Erprobung - Vertrag, nach dem ein Betrieb des Einzelhandels einem Kunden, der am Kauf einer bestimmten Sache interessiert ist, diese befristet zur Erprobung überlässt. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Käufer innerhalb der Erprobungsfrist erklärt, dass er die Ware kauft.