Kellergeschoß

Keller, Kellergeschoß [frz., unter dem Gelände(niveau)]: Geschoß unter dem Erdgeschoß, ganz oder teilweise unter der Erdoberfläche liegend, im allgemeinen für Lager- und Nebenfunktionen, nicht für den ständigen Aufenthalt von Menschen, mit Ausnahme der früher und z. T. noch heute üblichen Souterrain-Wohnungen (insbesondere für den Hausmann, die Beschließerin u. a.).