Kinderversorgungsversicherung

Kinderversorgungsversicherung - Versicherungsformen der freiwilligen Personenversicherung, die eine finanzielle Vorsorge bei Eintritt bestimmter Ereignisse im Leben eines Kindes zum Inhalt haben. Bereits bei der Geburt eines Kindes sind Ereignisse vorauszusehen, die die Bereitstellung größerer finanzieller Mittel erfordern, z. B. Jugendweihe, Berufsausbildung, Studium. Neben den umfangreichen staatlichen Maßnahmen kann durch rechtzeitigen Abschluss einer Kinderversorgungsversicherung Vorsorge für die gen. Fälle getroffen werden. Versicherungsnehmer und zugleich versicherte Person ist in der Regel ein Elternteil. Bei Tod der versicherten Person erlischt die Beitragszahlungspflicht. Das Kind als begünstigte Person erhält bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer die Versicherungssumme einschließlich der Zusatzleistungen ausgezahlt. Stirbt das begünstigte Kind vor Ablauf der Vertragsdauer, so kann der Versicherungsnehmer eine andere Person begünstigen, z. B. ein weiteres Kind. Die Kinderversorgungsversicherung ist mit einer Unfallzusatzversicherung dergestalt verbunden, dass beim Tode der versicherten Person infolge Unfall, unbeschadet der Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme bei Ablauf des Vertrages an das begünstigte Kind, eine zusätzliche Leistung in Höhe der Versicherungssumme sofort fällig wird. Eine spezielle Form der Kinderversorgungsversicherung ist die sog. Heiratsversicherung. Sie ist ebenfalls eine sparwirkende Lebensversicherung.