Kirchensteuer

Kirchensteuer - Geldleistung der Mitglieder von Religionsgemeinschaften zur Finanzierung der kirchlichen Tätigkeit. Höhe und Bemessungsgrundlage sind je nach Religionsgemeinschaft verschieden. Die obliegen Festsetzung und Einziehung der Kirchensteuer den Religionsgemeinschaften. In Staaten, z. B. der BRD, wird die Kirchensteuer gemeinsam mit der Lohn- bzw. Einkommensteuer erhoben.