Klarierung

Klarierung - Abfertigung des Schiffes während des Einlaufens (Einklarierung) und Auslaufens (Ausklarierung) in/aus dem Hafen sowie die Betreuung von Schiff und Besatzung während des Aufenthaltes im Hafen (z. B. Lotsenbestellung, Liegeplatzbeschaffung, Zollabfertigung, Passformalitäten, Auszahlung und Umwechslung von Geld, Schiffsbewachung, Information u. ä.). Die Klarierung obliegt den vom Reeder oder Kapitän bestellten Klarierungsmaklern (Schiffsmakler) gegen Zahlung einer Klarierungsgebühr, deren Höhe sich entweder nach der Menge und Art der Ladung, meistens jedoch nach der Vermessung des Schiffes Registertonne) richtet.