Kleinkläranlage

Kleinkläranlage: Behelfsanlage, die bei Anschluss bis zu etwa 200 Einwohnern oder Einwohnergleichwerten (EW) verwendet wird. Sie ist nur dort anzuwenden, wo der Anschluss an ein Entwässerungsnetz mit zentraler Kläranlage nicht möglich ist. Der Bau von Gruppenkläranlagen für mehrere bebaute Grundstücke ist dem Bau von einzelnen Kleinkläranlage für jedes Grundstück vorzuziehen. Kleinkläranlage sind nicht zugelassen für Grundstücke ohne Zentral- oder Einzeldruckwasserversorgung. Man unterscheidet: Mehrkammerfaulgruben, mehrstöckige Klärgruben, Mehrkammerausfaulgruben, Sandfiltergruben. Untergrundberieselung und Versenkung des Abwassers in Sickerschächte. Jede Kleinkläranlage muss regelmäßig und sachgemäß betrieben und instandgehalten werden.