Klimaanlage

Klimaanlage: Einrichtung zur Klimatisierung von Räumen und Gebäuden; Klimaanlage, die vornehmlich dem physischen Wohlbefinden von Menschen dienen, werden häufig durch den Zusatz Komfortanlage gekennzeichnet. Elementarfunktionen von Klimaanlage sind Reinigung der Luft mit Hilfe von Metall- oder Faserstofffiltern; Heizung mittels Heizwassers oder Elektrizität; Kühlung mit Kühlwasser oder -sole; Befeuchtung mit Hilfe von Wasser-Sprühdüsen; Trocknung mittels Oberflächenkühler, Luftbewegung durch Lüfter.

Einzelräume werden im allgemeinen mit einem Klimaschrank oder einer Klimatruhe klimatisiert, in denen sämtliche Einrichtungen für die oben gen. Funktionen auf engstem Raum vereinigt sind und die z. T. elektrische Heizung (Eigenheizung) aufweisen. Für große Räume und ganze Gebäude wählt man eine Klimazentrale, für letztere mitunter sogar mehrere. Ihr Hauptteil ist ein Klimablock, dem ein Kanalnetz zugeordnet ist, in dem die aufbereitete Luft den Räumen, die verbrauchte Luft z. T. als Umluft wieder der Mischkammer-und-Filter-Sektion zugeführt oder als Fortluft ins Freie geleitet wird. Klimaanlage verursachen hohen Investitionsaufwand; bedingt durch die große Anzahl hochwertiger Aggregate und Regelungseinrichtungen, die deren funktionsgerechtes Zusammenwirken gewährleisten, sowie durch die unterschiedlichen Installationen, an die die Klimaanlage anzuschließen ist, wie Kaltwassereintritt und -austritt (für Kühlung), Warmwasservorlauf und -rücklauf (für Heizung), Kondensat Ableitung, Kanäle für Außenluft- und Umlufteintritt sowie für Zuluftaustritt, ferner Starkstrom- (für Antrieb) und Schwachstromzuführung (für Regelung). Auch die Betriebskosten von Klimaanlage sind hoch, insbes., wenn Kälte erzeugt werden muss; aus diesem Grunde werden in Städten gelegentlich für mehrere Gebäude gemeinsame zentrale Kälteanlagen gebaut. Zur Kosten- und Energieeinsparung sollten deshalb Baukonstruktionen so ausgelegt werden, dass eine Anlage zur Teilklimatisierung oder einfache Heizung bzw. Lüftung ausreicht; dies ist möglich, wenn die Fensterflächen auf ein vertretbares Maß beschränkt und die Wandkonstruktionen mit guter Wärmedämmung und ausreichendem Wärmespeichervermögen hergestellt werden.