Knotenverkehr

Knotenverkehr - Form des Gütertransports, wobei die Eisenbahn die Sendungen nur zwischen bestimmten Knotenbahnhöfen befördert, während der Kraftverkehr die Zufuhr nach bzw. die Abfuhr von diesen Knotenbahnhöfen wahrnimmt. Die Zu- und Abfuhrleistungen des Kraftverkehrs werden gebietsmäßig durch einen zum jeweiligen Knotenbahnhof gehörenden Bedienungsbereich (Knotenbereich) abgegrenzt. Bei Einrichtung von Knotenverkehr muss festgelegt werden, welche Sendungen im kombinierten Schiene-Straße-Verkehr und welche Sendungen ausschließlich auf der Straße bzw. auf der Schiene (Transporte zwischen Anschlussbahnen) zu befördern sind. Bei Knotenverkehr wird zwischen Wagenladungs und Stückgutknotenverkehr unterschieden. Dabei beziehen sich die Begriffe Ladung und Stückgut auf die Nutzfahrzeuge der Eisenbahn. Auch im Containertransport wird das Prinzip des Knotenverkehrs durchgesetzt, Der Umschlag der Container findet dabei auf Terminals statt. Die Einführung des Knotenverkehrs bringt der Volkswirtschaft und dem einheitlichen Transportwesen bedeutende Vorteile (insbesondere Senkung der Selbstkosten, Erhöhung der Arbeitsproduktivität, Einsparung von Arbeitskräften). Sie ergeben sich vor allem aus der Einsparung von Abfertigungs- und Ladeanlagen, der besseren Ausnutzung der Güterwagen, der Beschleunigung des Gütertransports, der Verringerung von Rangierarbeiten sowie aus der Möglichkeit einer umfassenden Mechanisierung des Güterumschlages.