Körperschaden

Körperschaden - medizinischer Begriff für einen regelwidrigen körperlichen Zustand, der die Leistungsfähigkeit vorübergehend oder dauernd beeinträchtigen kann oder bei dem Körperteile in ihrer Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt sind. Wirkt sich ein Körperschaden auf die Leistungsfähigkeit im Beruf aus, kann eine Erwerbsminderung oder eine Erwerbsunfähigkeit vorübergehend oder dauernd eintreten. - Der Körperschaden ist insbesondere in der Unfallversicherung bei der Staatlichen Versicherung und in der Sozialversicherung im Zusammenhang mit der Gewährung von Unfallrenten Gegenstand des Versicherungsschutzes. Der Grad des Körperschaden wird in Prozentsätzen ausgedrückt und in weitgehend nach einheitlichen Bemessungsgrundsätzen bestimmt, die auf medizinischen Erfahrungen beruhen. Dabei wird nicht geprüft, ob und in welchem Umfange der Versicherte noch erwerbstätig sein kann.