Kollektiv

Kollektiv - 1. Gemeinschaft von Menschen der sozialistischen Gesellschaft, die gekennzeichnet ist durch bewusste Vereinigung ihrer Mitglieder zu gemeinsamer, gesellschaftlich notwendiger Tätigkeit und durch die auf der Übereinstimmung der gesellschaftlichen, kollektiven und individuellen Interessen beruhende kameradschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe. Das Kollektiv weist eine Vielfalt von sozialen, politischen, moralischen und psychologischen Beziehungen, spezifische Normen und Werte des Verhaltens und ein bestimmtes geistiges Klima auf. Das Kollektiv vermittelt zwischen Gesellschaft und Individuum und nimmt in bedeutendem Maße auf die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten Einfluss. In ihm erleben und gestalten die Menschen wesentliche gesellschaftliche Beziehungen. Große Bedeutung kommt den Arbeitskollektiven zu, die die Werktätigen zum Vollzug ihrer Arbeit, der wichtigsten menschlichen Lebenstätigkeit, bilden und die als soziale Grundeinheiten der sozialistischen Gesellschaft aktiv auf die Gestaltung der ökonomischen, politischen und sozialen Entwicklungsprozesse Einfluss nehmen. Die soziale Qualität der in dem Kollektiv realisierten Beziehungen entwickelt sich in engem Zusammenhang mit der Klassenstruktur. Die Kollektiv -Entwicklung ist ein wesentliches Element der Festigung der politisch-moralischen Einheit der Klassen und Schichten sowie ihrer sozialen Annäherung. Erfolgreiche Kollektiv-Entwicklung orientiert sich I an den revolutionären Zielen der Arbeiterklasse, die die Kollektivität als Grundprinzip der sozialen Beziehungen hervorgebracht und in der sozialistischen Gesellschaft zur bestimmenden Qualität der gesellschaftlichen Beziehungen entwickelt hat. Kollektiv-Entwicklung verlangt zielgerichtete Leitung und Planung, ständige politisch- ideologische Arbeit und Entfaltung kollektiver Normen, Werte, Gewohnheiten und Traditionen. Sie erfordert und fördert die politische und fachliche Qualifizierung der Kollektiv-Mitglieder und ihre gesellschaftliche Aktivität.