Kollektivmonopol

Kollektivmonopol - Bezeichnung der bürgerlichen ökonomischen Lehre für die Beherrschung eines Marktes durch eine aus mehreren Unternehmen bestehende Gruppe kapitalistischer Firmen, z. B. durch ein Kartell, ein Syndikat oder dgl. Es braucht hierzu nicht in jedem Falle eine ausdrückliche juristische Vereinbarung zwischen den betreffenden Monopolfirmen vorzuliegen. Das sog. Kollektivmonopol ist die Form, in der das Monopol in der Praxis bes. häufig auftritt. Im Unterschied zum Kollektivmonopol sind reine Monopole der bürgerlichen Ökonomie zufolge solche, bei denen der Markt durch ein einziges Unternehmen und Duopole solche, bei denen er durch zwei Unternehmen beherrscht wird.