Kollisionsrecht

Kollisionsrecht - Gesamtheit der Rechtsnormen (Kollisionsnormen), die bestimmen, ob auf Zivil-, Familien- oder Arbeitsrechtverhältnisse mit ausländischem Element oder auf internationale Wirtschaftsverträge in- oder ausländisches Recht anzuwenden ist. Das sozialistische Kollisionsrecht entspricht den Grundprinzipien der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung. Es fördert insbesondere die Vertiefung der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Staaten und die Durchsetzung der friedlichen Koexistenz als gültiges Prinzip der Beziehungen zwischen Staaten unterschiedlicher sozialer Ordnung. Das Völkerrecht gebietet, dass die einzelstaatlich gesetzten Kollisionsnormen allgemeinen und keinen unterschiedlichen Charakter in Abhängigkeit davon tragen, ob an den Rechtsbeziehungen Bürger oder Organisationen ans sozialistischen oder nichtsozialistischen Staaten beteiligt sind. Einseitige Kollisionsnormen bestimmen, wann inländisches Recht anzuwenden ist, zweiseitige regeln die Anwendung in- und ausländischen Rechts. Sie enthalten eine Verweisung auf oder eine Anknüpfung an ausländisches Recht.