kolonat

Kolonat - Abhängigkeitsform kleiner Parzellenpächter, anfangs in Italien (2. Jh. vom u. Z.) freie, zeitlich begrenzte Pacht auf ehemaligen Latifundien; ursprünglich weitgehend als Geldpacht betrieben. In das Kolonat überführt wurden freie Bauern und Besitzlose sowie Sklaven (über peculium). Alter ist die Vorstufe im Vorderen Orient, wo freie Bauern, faktisch an den Boden gebunden, Ackerland ihres Eigentümers bearbeiten. Bei Verkauf des Bodens wurden sie vom neuen Herrn übernommen. Analog setzte sich auch im Westen des Römischen Reiches Verpachtung auf Lebenszeit durch (2./3. Jh. u. Z.), und mit der weiteren Verbreitung des Kolonat werden auch Barbaren in das Kolonat überführt (in Grenzprovinzen). Im Dominat wurde das Kolonat aus einem zweiseitigen Pachtvertrag (locatioconductio) nach der für das ganze Reich gesetzlich fixierten Schollenbindung (332) zu einem willkürlichen Unterdrückungsverhältnis. Die Tendenz zur Naturalwirtschaft führte zur generellen Produktenpacht (prozentual von der Ernte oder pauschal). Der Zwangsdienst auf dem Gut des Verpächters (im 2.1h. 6 Tage pro Jahr) wurde willkürlich erhöht, der Kolone oft der Gerichtsbarkeit seines Herrn (auf exterritorialen Gütern) unterworfen. So nimmt das Kolonat in der Spätantike vorfeudale Züge an, weshalb Engels den Kolonen als Vorläufer der mittelalterlichen Leibeigenen klassifizierte.