Kolonialhandel

Kolonialhandel - ehem. Handel zwischen den Kolonialmächten, den sog. Mutterländern, und deren Kolonien. Die imperialistische Kolonialherrschaft bewirkte, dass die Struktur der Produktivkräfte der Kolonien einseitig auf die Bedürfnisse der Kolonialmächte ausgerichtet worden ist. So wurde die Kolonie einerseits monokultureller Rohstoff- und Lebensmittellieferant und andererseits Absatzmarkt für die Fertigerzeugnisse der Metropole. Das ist ein Wesensmerkmal, der kapitalistischen internationalen Arbeitsteilung, das auch noch nach dem Zusammenbruch des Kolonialsystems die Beziehungen zwischen Entwicklungsländern und kapitalistischen Industrieländern prägt. Der Kolonialhandel war ein wichtiges Instrument zur Ausplünderung der Kolonien. Er erwies sich gleichzeitig als ein bedeutsamer Hebel für die Kapitalkonzentration in der Periode der ursprünglich Akkumulation. Die Beseitigung der folgenschweren Auswirkungen des Kolonialhandel auf die Wirtschaft der ehem. kolonial unterdrückten Länder ist Gegenstand des Kampfes um die Neugestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Die hierzu erhobenen Forderungen wurden erstmalig in den Dokumenten der 6. Sondertagung der UN-Vollversammlung in umfassender Weise niedergelegt und auf nachfolgenden Tagungen der UNO-Vollversammlung u. a. Gremien der UN sowie in Dokumenten der nichtpaktgebundenen Staaten weiter konkretisiert.