Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft, Abk. KG - handelsrechtliche Gesellschaft, deren Gesellschafter die unbeschränkt (mit ihrem ganzen Vermögen) haftenden Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) und die beschränkt (mit ihrer Vermögenseinlage) haftenden Kommanditisten sind. Durch die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten unterscheidet sich die Kommanditgesellschaft von der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), von der sie eine Abart ist. Die Vorschriften über die OHG werden grundsätzlich auch auf sie angewandt. Die Kommanditgesellschaft ist keine juristische Person, sondern eine Gesellschaft zur gesamten Hand. Sie führt jedoch eine Firma und wird in das Handelsregister eingetragen. Die Geschäftsführung obliegt dem Komplementär. Die Kommanditisten sind, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Gewinn- und Verlustverteilung richtet sich nach den Kapitalanteilen. - In spielte die Kommanditgesellschaft bei der Einbeziehung privater Betriebe in den sozialistischen Aufbau eine Rolle. Durch einen staatlichen Anteil wurden ursprünglich private Betriebe zu Betrieben mit staatlicher Beteiligung, wobei die Aufgaben des Staates als Kommanditist zumeist von volkseigenen Betrieben wahrgenommen wurden. Mit dem freiwilligen Verkauf des privaten Anteils der Unternehmer an den Staat wurden die Betriebe mit staatlicher Beteiligung in volkseigene Betriebe umgewandelt.