kommerzielle Geschäftstätigkeit

Kommerzielle Geschäftstätigkeit, - Gesamtheit aller auf den Verkaufs- bzw. Kaufprozess gerichteten Tätigkeiten zur Vorbereitung, zum Abschluss und zur Realisierung von Außenhandelsgeschäften mit sozialistischen und nichtsozialistischen Ländern. Das Ziel der kommerzielle Geschäftstätigkeit besteht darin, die Waren und Leistungen auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben und Planauflagen sowie aufbauend auf den Ergebnissen der Auslandsmarktforschung und Auslandsmarktbearbeitung zu den günstigsten Bedingungen und mit hoher Effektivität zu verkaufen (Export) bzw. zu kaufen (Import). Kennzeichnend für die kommerzielle Geschäftstätigkeit sind enge Kontakte, wechselseitige Abstimmungen und Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer über die Objekte und Bedingungen des Verkaufs bzw. Kaufs von Waren und Leistungen. Die dabei erzielte Willensübereinkunft findet im abgeschlossenen Außenhandelsvertrag ihren sichtbaren Ausdruck, wobei ihr Charakter durch die Richtung des Außenhandels determiniert wird. In den Außenhandelsbeziehungen mit sozialistischen Ländern wird sie durch die Plankoordinierung, durch Handelsabkommen und Jahresprotokolle sowie andere zwischenstaatliche Vereinbarungen. Demgegenüber wird sie in den Außenhandelsbeziehungen mit nichtsozialistischen Ländern durch die divergierenden Interessen der Kontrahenten eines Außenhandelsgeschäfts, durch die vielfachen Widersprüche zwischen den Ländern und Wirtschaftsgruppierungen sowie durch das Auftreten einer Vielzahl kapitalistischer Firmen und kommerzieller Regelungen geprägt. Als Komplex kommerzieller Tätigkeiten gegenüber Partnern inner- und außerhalb der umfasst die kommerzielle Geschäftstätigkeit funktionelle, zeitliche und institutionelle Seiten. In funktioneller Hinsicht handelt es sich darum, die Vertragsbedingungen zu bestimmen und zu vereinbaren, wozu vornehmlich der Vertragsgegenstand, die Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie der Valutapreis gehören. Unter zeitlichem Aspekt widmet sich die kommerzielle Geschäftstätigkeit der Vorbereitung, dem Abschluss und der Realisierung von Außenhandelsgeschäften (z. B. Bearbeitung von Aufträgen, Angeboten und Bestellungen; Vertragsverhandlungen; Dokumentenbearbeitung; Valutaeingang). Die institutionelle Seite besagt, dass die kommerzielle Geschäftstätigkeit im Rahmen des staatlichen Außenhandelsmonopols durch die volkseigenen Außenhandelsbetriebe in engem Zusammenwirken mit ihren Inlandspartnern geleitet und durchgeführt wird. Alle Seiten der kommerziellen Geschäftstätigkeit haben einen rechtzeitigen Abschluss sowie eine termin-, qualitäts- und sortimentsgerechte Realisierung der Export- und Importverträge zu gewährleisten. Dazu müssen eine Fülle kommerzieller Leistungen erbracht werden, die - auf den Wirtschaftsverträgen mit den Inlandspartnern fußend - vornehmlich auf die Auslandsmärkte gerichtet sind. Somit stellt die kommerzielle Geschäftstätigkeit einen Teil der Auslandsmarktarbeit dar; einige ihrer Tätigkeiten gehen darüber hinaus.